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Allgemeine Besucher- und Ticketbedingungen

Stand: 1. April 2025

TRAU DICH Hochzeitsmesse

Veranstalter:
DiVent - Dirnbacher Event GmbH
Schusterstraße 5
2482 Münchendorf
Österreich
E-Mail: office@hochzeitsmesse.at
Web: www.hochzeitsmesse.at
Telefon: +43 2236 393 35 555

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Besucher- und Ticketbedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung von Eintrittskarten sowie für den Besuch sämtlicher Veranstaltungen der Marke TRAU DICH Hochzeitsmesse, veranstaltet durch die DiVent - Dirnbacher Event GmbH, nachfolgend „Veranstalter".

Mit dem Erwerb eines Tickets akzeptiert der Käufer diese Bedingungen. Mit der Nutzung eines Tickets bzw. dem Betreten der Veranstaltung gelten diese Bedingungen auch für die jeweilige Ticketinhaberin bzw. den jeweiligen Ticketinhaber.

Ergänzend gelten die im Ticketshop und auf der jeweiligen Veranstaltungsseite angegebenen Informationen sowie die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungslocation.

2. Ticketkauf und Vertragsabschluss

Tickets können insbesondere über den offiziellen TRAU DICH Ticketshop sowie über weitere vom Veranstalter autorisierte Verkaufsstellen erworben werden.

Die im jeweiligen Bestellvorgang verfügbaren Ticketkategorien, Preise und enthaltenen Leistungen werden im Ticketshop angezeigt.

Der Vertrag über den Ticketerwerb kommt mit erfolgreichem Abschluss des Bestellvorgangs und entsprechender Bestätigung durch den Veranstalter bzw. das eingesetzte Ticketsystem zustande.

Der Veranstalter kann unterschiedliche Ticketkategorien, Kontingente, Verkaufsphasen, Early-Bird-Angebote, Gruppenangebote, Aktionspreise, Gutscheine und Zusatzleistungen anbieten.

Ein Anspruch auf die Verfügbarkeit einer bestimmten Ticketkategorie oder eines bestimmten Preises besteht nicht.

3. Ticketpreise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Ticketshop ausgewiesenen Preise.

Ticketpreise können insbesondere abhängig von Verkaufsphase, Ticketkategorie, Veranstaltung, Verkaufskanal und Verfügbarkeit unterschiedlich sein.

Eine spätere Änderung oder Reduktion des Ticketpreises begründet keinen Anspruch auf nachträgliche Preisanpassung, Erstattung oder Gutschrift.

4. Bezahlung

Die im Ticketshop jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden werden während des Bestellvorgangs angezeigt.

Die Zahlungsabwicklung kann über externe Zahlungsdienstleister erfolgen.

Ein Ticket ist grundsätzlich erst nach erfolgreicher Bezahlung bzw. Zahlungsbestätigung gültig.

Scheitert eine Zahlung oder wird eine Zahlung nachträglich rückgängig gemacht, ist der Veranstalter berechtigt, die betreffenden Tickets zu sperren oder zu stornieren.

5. Elektronische Tickets

Tickets werden grundsätzlich elektronisch an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse bzw. über das verwendete Ticketsystem bereitgestellt.

Der Käufer ist dafür verantwortlich, eine korrekte E-Mail-Adresse anzugeben und sicherzustellen, dass er Zugriff auf die übermittelten Tickets hat.

Das Ticket kann beim Einlass digital auf einem Smartphone oder - sofern technisch möglich - ausgedruckt vorgezeigt werden.

Der auf dem Ticket enthaltene QR-Code bzw. Barcode muss vollständig und eindeutig lesbar sein.

6. Ticketkontrolle

Jedes Ticket berechtigt nur im Rahmen der jeweils gebuchten Ticketkategorie zum Eintritt.

Tickets werden beim Einlass elektronisch oder auf andere geeignete Weise kontrolliert und entwertet.

Bei mehrfach vorgelegten, kopierten oder weitergegebenen Tickets gilt grundsätzlich das zuerst erfolgreich kontrollierte Ticket.

Nach erfolgreicher Entwertung besteht für weitere Exemplare desselben Tickets kein Anspruch auf Zutritt.

Der Veranstalter kann bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder bei personalisierten Tickets die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises verlangen.

7. Gültigkeit und Leistungsumfang

Ein Ticket berechtigt zum Zutritt zu jener TRAU DICH Hochzeitsmesse, für die es erworben wurde, sowie zu den im jeweiligen Ticketprodukt ausdrücklich enthaltenen Leistungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Produktbeschreibung im Ticketshop.

Nicht ausdrücklich als inkludiert bezeichnete Leistungen sind nicht Bestandteil des Ticketpreises.

8. Gruppen- und Sondertickets

Werden Gruppen-, Paar-, Familien- oder sonstige Mehrpersonentickets angeboten, ergibt sich die Anzahl der damit zutrittsberechtigten Personen aus der jeweiligen Produktbeschreibung.

Für sämtliche Personen, die ein solches Ticket nutzen, gelten diese Besucher- und Ticketbedingungen gleichermaßen.

Zusätzliche Personen benötigen ein eigenes gültiges Ticket, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

9. Gutscheine und Rabattcodes

Gutscheine, Aktions- und Rabattcodes können ausschließlich entsprechend den jeweils angegebenen Bedingungen eingelöst werden.

Sofern nicht anders angegeben, kann pro Bestellung nur ein Gutschein- oder Rabattcode verwendet werden.

Eine nachträgliche Anrechnung eines bei der Bestellung nicht verwendeten Rabattcodes ist ausgeschlossen.

Gutscheine und Rabattcodes können nicht bar abgelöst werden.

Aktionscodes können zeitlich, mengenmäßig oder auf bestimmte Veranstaltungen, Ticketkategorien oder Verkaufsphasen beschränkt sein.

10. Einlass

Der Zutritt zur Veranstaltung ist ausschließlich mit einem gültigen Ticket bzw. einer sonstigen gültigen Zutrittsberechtigung möglich.

Der Veranstalter ist berechtigt, den Einlass vorübergehend zu steuern oder zu verzögern, wenn dies aufgrund der zulässigen Personenkapazität, aus Sicherheitsgründen oder aufgrund behördlicher oder locationspezifischer Vorgaben erforderlich ist.

Aus angemessenen Wartezeiten beim Einlass entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Preisreduktion.

11. Eintrittsband und Wiedereintritt

Der Veranstalter kann beim erstmaligen Einlass Eintrittsbänder, Stempel oder andere Zutrittskennzeichnungen ausgeben.

Sofern ein Wiedereintritt vorgesehen ist, ist die beim ersten Eintritt ausgegebene Zutrittskennzeichnung während des gesamten Veranstaltungsbesuchs aufzubewahren bzw. entsprechend den Anweisungen zu tragen.

Bei Entfernung, Verlust, Weitergabe oder Manipulation einer solchen Zutrittskennzeichnung kann der Wiedereintritt verweigert werden.

12. Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche dürfen die Veranstaltung im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen besuchen.

Der Veranstalter kann für einzelne Ticketkategorien oder Altersgruppen besondere Eintrittsregelungen oder Ermäßigungen vorsehen.

Soweit für ein bestimmtes Alter ein kostenloser oder ermäßigter Eintritt angeboten wird, kann beim Einlass ein geeigneter Altersnachweis verlangt werden.

Die Aufsichtspflicht für minderjährige Besucher verbleibt bei den jeweiligen Eltern, Erziehungsberechtigten oder sonstigen aufsichtspflichtigen Personen.

13. Keine Sitzplatzgarantie

Sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Sitzplatz gebucht und bestätigt wurde, besteht mit dem Erwerb eines Tickets kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz oder überhaupt auf einen Sitzplatz.

Dies gilt insbesondere für Vorträge, Talks, Shows, Workshops, Präsentationen und sonstige Programmpunkte.

14. Programm, Talks, Shows und sonstige Programmpunkte

Das Veranstaltungsprogramm kann insbesondere Vorträge, Talks, Workshops, Shows, Präsentationen, Live-Acts, Gewinnspiele und sonstige Programmpunkte umfassen.

Der Veranstalter behält sich Änderungen hinsichtlich Inhalt, Reihenfolge, Beginn, Dauer, Vortragenden, Künstlern und Durchführung einzelner Programmpunkte vor.

Programmänderungen, der Ausfall einzelner Programmpunkte oder der Wechsel einzelner Vortragender, Künstler oder Mitwirkender berechtigen nicht zur Rückerstattung des Ticketpreises, sofern der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt.

Bei einzelnen Programmpunkten können aufgrund räumlicher, sicherheitsrelevanter oder organisatorischer Gegebenheiten begrenzte Kapazitäten bestehen.

Aus dem Besitz eines Veranstaltungstickets entsteht daher kein Anspruch auf Teilnahme an jedem einzelnen Programmpunkt.

15. Aussteller

Der Veranstalter stellt für die jeweilige TRAU DICH Hochzeitsmesse eine Auswahl an Ausstellern, Unternehmen und Dienstleistern zusammen.

Die auf Websites, in Apps, sozialen Medien, Magazinen, Werbemitteln oder sonstigen Veröffentlichungen angekündigte Ausstellerliste kann sich bis zur Veranstaltung ändern.

Die Absage oder Nichtteilnahme einzelner Aussteller sowie Änderungen innerhalb der Ausstellerstruktur berechtigen nicht zur Rückerstattung des Ticketpreises, sofern der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt.

Ein Anspruch auf die Teilnahme eines bestimmten Ausstellers, Unternehmens oder einer bestimmten Marke besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde.

16. Leistungen von Ausstellern und Dritten

Die auf der Veranstaltung vertretenen Aussteller sind rechtlich selbstständige Unternehmen.

Verträge über Waren oder Dienstleistungen, die Besucher unmittelbar mit einem Aussteller abschließen, kommen ausschließlich zwischen dem Besucher und dem jeweiligen Aussteller zustande.

Der Veranstalter wird nicht Vertragspartner solcher Geschäfte und übernimmt keine Haftung für deren Durchführung, Qualität, Preise, Gewährleistung oder sonstige Leistungen.

Dasselbe gilt grundsätzlich für Leistungen selbstständiger Gastronomie-, Garderoben- oder sonstiger Drittanbieter.

17. Speisen und Getränke

Sofern nicht ausdrücklich im jeweiligen Ticketprodukt angegeben, sind Speisen und Getränke nicht im Ticketpreis enthalten.

Speisen und Getränke können abhängig von der jeweiligen Veranstaltung und Location durch die dort zugelassenen Gastronomie- bzw. Cateringanbieter gegen gesonderte Bezahlung angeboten werden.

Ein Anspruch auf ein bestimmtes gastronomisches Angebot, bestimmte Produkte, Marken, Verfügbarkeiten oder Preise besteht nicht.

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke kann aufgrund der Hausordnung oder der Vorgaben der jeweiligen Location eingeschränkt oder untersagt sein.

18. Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Veranstaltungen

Für Tickets zu Freizeitveranstaltungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums stattfinden, besteht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich kein 14-tägiges Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht für Fernabsatzgeschäfte.

Der Ticketkauf ist daher grundsätzlich verbindlich.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

19. Rückgabe und Stornierung durch Besucher

Eine Rückgabe oder Stornierung ordnungsgemäß erworbener Tickets durch den Käufer ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung angeboten wurde oder ein zwingender gesetzlicher Anspruch besteht.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Krankheit oder persönlicher Verhinderung,
  • Terminüberschneidungen,
  • Reise- oder Verkehrsproblemen,
  • verspäteter Anreise,
  • Nichtteilnahme,
  • Irrtum bei der Bestellung.

Eine Nichtnutzung des Tickets begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.

20. Übertragung und Weiterverkauf von Tickets

Tickets dürfen grundsätzlich unentgeltlich an andere Personen weitergegeben werden, sofern das jeweilige Ticketprodukt nicht ausdrücklich personalisiert oder als nicht übertragbar gekennzeichnet ist.

Ein gewerblicher Weiterverkauf von Tickets ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.

Ebenso untersagt ist ein privater Weiterverkauf zu einem Preis, der den ursprünglich bezahlten Ticketpreis einschließlich tatsächlich angefallener Gebühren übersteigt.

Der Veranstalter ist berechtigt, Tickets, die unter Verstoß gegen diese Bestimmungen angeboten oder weiterverkauft werden, zu sperren, soweit dies rechtlich zulässig ist.

21. Ticketmissbrauch

Das Kopieren, Manipulieren, Fälschen oder sonstige missbräuchliche Verwenden von Tickets, QR-Codes, Barcodes, Bestellbestätigungen oder Zutrittskennzeichnungen ist untersagt.

Der Veranstalter ist berechtigt, offensichtlich manipulierte, gesperrte, bereits verwendete oder ungültige Tickets zurückzuweisen.

Bei begründetem Verdacht auf gewerblichen oder betrügerischen Ticketmissbrauch kann der Veranstalter betreffende Tickets sperren und betroffene Personen von der Veranstaltung ausschließen.

Weitergehende rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

22. Absage einer Veranstaltung

Wird eine Veranstaltung endgültig abgesagt und kein Ersatztermin angeboten, wird der für das Ticket bezahlte Eintrittspreis entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen rückerstattet.

Weitere Aufwendungen der Besucher, insbesondere Reise-, Hotel-, Park-, Verpflegungs- oder sonstige persönliche Kosten, werden nicht ersetzt, soweit gesetzlich zulässig.

Die Rückerstattung erfolgt grundsätzlich über die ursprünglich verwendete Zahlungsart bzw. entsprechend den vom Veranstalter bekannt gegebenen Rückerstattungsmodalitäten.

23. Verschiebung einer Veranstaltung

Wird eine Veranstaltung auf einen Ersatztermin verschoben, behalten die für den ursprünglichen Termin erworbenen Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit für den Ersatztermin.

Der Veranstalter informiert die Ticketkäufer über die wesentlichen Änderungen sowie über gegebenenfalls bestehende Rückgabe- oder Erstattungsmöglichkeiten.

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

24. Verlegung des Veranstaltungsortes

Der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungsort aus organisatorischen, technischen, behördlichen, sicherheitsrelevanten oder sonstigen wichtigen Gründen zu ändern.

Eine Verlegung innerhalb derselben Stadt bzw. Region berechtigt grundsätzlich nicht zur Rückerstattung des Ticketpreises, sofern der Ersatzveranstaltungsort für die Besucher zumutbar ist und der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt.

Bei einer wesentlichen Änderung informiert der Veranstalter die Ticketkäufer ehestmöglich.

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

25. Änderungen von Öffnungszeiten und Ablauf

Der Veranstalter ist berechtigt, Beginn, Ende, Öffnungszeiten oder den Ablauf einer Veranstaltung aus wichtigen organisatorischen, technischen, behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen angemessen anzupassen.

Geringfügige Änderungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Preisreduktion.

Bei wesentlichen Änderungen bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche unberührt.

26. Höhere Gewalt

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender außergewöhnlicher Umstände nicht wie geplant durchgeführt werden, kann sie insbesondere abgesagt, unterbrochen, verschoben oder verlegt werden.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter, Hochwasser, Feuer, Epidemien, Pandemien, Krieg, Terrorismus, behördliche Maßnahmen, Streiks, erhebliche Verkehrsstörungen, Energieausfälle, Ausfälle wesentlicher Infrastruktur sowie vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse.

Die gesetzlichen Ansprüche der Ticketkäufer bleiben unberührt.

27. Hausrecht

Der Veranstalter sowie die von ihm beauftragten Personen üben während der Veranstaltung das Hausrecht aus.

Den berechtigten Anweisungen des Veranstalters, der Location, des Sicherheits- und Ordnungspersonals sowie zuständiger Behörden ist Folge zu leisten.

Personen, die gegen diese Bedingungen, die Hausordnung oder berechtigte Anweisungen verstoßen, andere Personen belästigen oder gefährden oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung erheblich beeinträchtigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Bei einem vom Besucher selbst verschuldeten Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

28. Verhalten auf der Veranstaltung

Die TRAU DICH Hochzeitsmesse soll einen angenehmen, sicheren und respektvollen Rahmen für Besucher, Aussteller, Mitarbeiter und sonstige Beteiligte bieten.

Belästigungen, Bedrohungen, aggressives Verhalten, erhebliche Störungen, Sachbeschädigungen sowie sonstiges unzumutbares Verhalten werden nicht geduldet.

Der Veranstalter ist berechtigt, betroffene Personen zu verwarnen oder bei schweren bzw. wiederholten Verstößen ohne Rückerstattung des Eintrittspreises von der Veranstaltung auszuschließen.

29. Gewerbliche Tätigkeiten durch Besucher

Besuchern ist jede nicht zuvor ausdrücklich genehmigte gewerbliche, werbliche oder verkaufsfördernde Tätigkeit auf dem Veranstaltungsgelände und in den unmittelbar der Veranstaltung zugeordneten Bereichen untersagt.

Dies umfasst insbesondere:

  • aktive Bewerbung eigener oder fremder Produkte oder Dienstleistungen,
  • gezielte Kunden- oder Geschäftspartnerakquise,
  • Verteilung oder Auslage von Flyern, Visitenkarten, Gutscheinen, Produktproben oder sonstigem Werbematerial,
  • Aufstellung oder Anbringung von Werbemitteln,
  • Verkauf oder Vermittlung von Waren oder Dienstleistungen,
  • Promotionaktionen,
  • gewerbliche Foto-, Film- oder Contentproduktionen,
  • sonstige Tätigkeiten, die nach ihrem objektiven Erscheinungsbild der geschäftlichen Werbung oder Akquise dienen.

Der Veranstalter ist berechtigt, derartige Tätigkeiten sofort zu untersagen, Werbematerialien entfernen zu lassen und die betreffende Person vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.

Bei schuldhaften Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von EUR 1.500 je Verstoß zu verlangen.

Dem Besucher bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden tatsächlich entstandenen Schadens bleibt dem Veranstalter vorbehalten.

30. Foto- und Videoaufnahmen durch Besucher

Private Foto- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich zulässig, soweit dadurch der Veranstaltungsablauf nicht gestört und die Rechte anderer Personen gewahrt werden.

Besucher sind selbst dafür verantwortlich, bei Aufnahmen und deren Veröffentlichung die Persönlichkeits-, Datenschutz-, Urheber-, Marken- und sonstigen Rechte abgebildeter Personen und Unternehmen zu beachten.

Professionelle, kommerzielle oder redaktionelle Foto-, Film- und Tonaufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.

Der Veranstalter kann Aufnahmen in bestimmten Bereichen oder während einzelner Programmpunkte untersagen.

31. Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter

Im Rahmen der TRAU DICH Hochzeitsmesse werden Foto-, Film- und gegebenenfalls Tonaufnahmen zur Dokumentation, Berichterstattung und Bewerbung der Veranstaltung angefertigt.

Diese Aufnahmen können insbesondere auf Websites, in sozialen Medien, Apps, Newslettern, Magazinen, Presseunterlagen sowie sonstigen digitalen und gedruckten Kommunikations- und Werbemitteln des Veranstalters verwendet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls aus entsprechenden Hinweisen vor Ort.

32. Gewinnspiele und Aktionen

Im Rahmen der Veranstaltung können Gewinnspiele, Verlosungen und sonstige Aktionen angeboten werden.

Für diese können ergänzende Teilnahmebedingungen gelten.

Werden Gewinnspiele oder Aktionen unmittelbar von einem Aussteller oder sonstigen Dritten durchgeführt, ist grundsätzlich der jeweilige Anbieter für deren Durchführung und rechtliche Abwicklung verantwortlich.

33. Garderobe

Sofern bei der jeweiligen Veranstaltung eine Garderobe angeboten wird, können hierfür gesonderte Gebühren anfallen.

Die konkreten Bedingungen der Garderobe ergeben sich aus den Vorgaben der jeweiligen Location bzw. des Garderobenbetreibers.

Wertgegenstände sollen nicht in abgegebenen Kleidungsstücken, Gepäckstücken oder Taschen zurückgelassen werden.

34. Verbotene Gegenstände

Das Mitbringen von Gegenständen, die Personen gefährden oder den Veranstaltungsbetrieb beeinträchtigen können, ist untersagt.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Waffen und waffenähnliche Gegenstände,
  • pyrotechnische Gegenstände,
  • explosive oder leicht entzündliche Stoffe,
  • gefährliche oder gesetzlich verbotene Gegenstände,
  • sonstige Gegenstände, die nach objektiver Einschätzung des Veranstalters oder Sicherheitspersonals eine konkrete Gefährdung darstellen.

Die jeweiligen Hausordnungen und Sicherheitsbestimmungen der Veranstaltungslocation bleiben unberührt.

35. Taschen- und Sicherheitskontrollen

Soweit dies aus Sicherheitsgründen erforderlich und rechtlich zulässig ist, kann der Veranstalter bzw. das beauftragte Sicherheitspersonal beim Einlass die Kontrolle mitgebrachter Taschen und Gegenstände verlangen.

Wird eine zulässige Sicherheitskontrolle verweigert, kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden.

36. Tiere

Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet, sofern der Veranstalter oder die jeweilige Location nicht ausdrücklich etwas anderes bekannt gibt.

Gesetzlich erforderliche Assistenztiere bleiben davon unberührt.

37. Rauchen

In den Veranstaltungsräumen gilt Rauchverbot entsprechend den gesetzlichen und locationspezifischen Vorgaben.

Dies gilt, soweit von der jeweiligen Location vorgesehen, auch für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte.

38. Alkohol

Alkoholische Getränke dürfen ausschließlich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ausgegeben und konsumiert werden.

Der Veranstalter, die Location oder das eingesetzte Gastronomiepersonal können die Ausgabe von Alkohol insbesondere an minderjährige oder offensichtlich stark alkoholisierte Personen verweigern.

Stark alkoholisierte Personen, die andere Besucher gefährden, belästigen oder den Veranstaltungsablauf erheblich beeinträchtigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

39. Persönliche Gegenstände

Besucher sind für ihre persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich.

Der Veranstalter übernimmt für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände keine Haftung, soweit der Schaden nicht vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurde und ein gesetzlicher Haftungsausschluss zulässig ist.

40. Anreise und Parken

Die Anreise zur Veranstaltung und das Parken erfolgen grundsätzlich in eigener Verantwortung der Besucher.

Aus dem Erwerb eines Veranstaltungstickets entsteht kein Anspruch auf einen Parkplatz unmittelbar bei der Veranstaltung oder auf einem bestimmten Parkplatz.

Für Parkplätze, Parkgaragen oder sonstige Verkehrsflächen können gesonderte Bedingungen und Gebühren des jeweiligen Betreibers gelten.

Verkehrsbehinderungen, Parkplatzmangel oder Verzögerungen bei der Anreise begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

41. Haftung

Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter im gesetzlich zwingenden Umfang, insbesondere bei Personenschäden sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

42. Keine Garantie hinsichtlich des Messeerlebnisses

Der Veranstalter schuldet die Durchführung der Veranstaltung entsprechend ihrem wesentlichen angekündigten Charakter.

Individuelle Erwartungen eines Besuchers hinsichtlich einer bestimmten Anzahl von Ausstellern, bestimmter Angebote, Produkte, Marken, Gespräche, Beratungsmöglichkeiten, Programmpunkte oder persönlicher Ergebnisse werden nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht ausdrücklich zugesichert wurden.

Insbesondere wird kein bestimmter persönlicher, geschäftlicher oder wirtschaftlicher Erfolg des Veranstaltungsbesuchs garantiert.

43. Kapazitäten einzelner Bereiche

Einzelne Bereiche, Vorträge, Workshops, Shows, Aktionen, Gewinnspiele oder sonstige Angebote können begrenzte Kapazitäten haben.

Der Veranstalter kann den Zutritt zu einzelnen Bereichen vorübergehend beschränken, wenn deren zulässige Kapazität erreicht ist oder dies aus Sicherheits- oder Organisationsgründen erforderlich ist.

Ein gültiges Veranstaltungsticket begründet keinen Anspruch auf jederzeitigen Zutritt zu jedem einzelnen Bereich oder Angebot der Veranstaltung.

44. Änderungen von Ausstellungsflächen und Messebereichen

Der Veranstalter ist berechtigt, die räumliche Gestaltung der Veranstaltung anzupassen.

Dies umfasst insbesondere Änderungen von Hallenbereichen, Ein- und Ausgängen, Laufwegen, Bühnen, Gastronomie-, Aktions-, Vortrags- und sonstigen Gemeinschaftsflächen.

Solche Änderungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Preisreduktion, sofern der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt.

45. App, Website und digitale Angebote

Soweit im Zusammenhang mit der Veranstaltung eine App, Website, ein digitales Ausstellerverzeichnis, ein Hallenplan, Programmübersichten oder sonstige digitale Zusatzangebote bereitgestellt werden, stellen diese - sofern nicht ausdrücklich anders angegeben - ergänzende Serviceleistungen dar.

Der Veranstalter bemüht sich um eine ordnungsgemäße Verfügbarkeit und Aktualität dieser Angebote.

Vorübergehende technische Störungen, eingeschränkte Verfügbarkeit einzelner Funktionen oder technisch bedingte Abweichungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion des Ticketpreises, sofern der Besuch der eigentlichen Veranstaltung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

46. Informationen in App, Website und Werbemitteln

Informationen über Aussteller, Programmpunkte, Hallenpläne, Beginnzeiten und sonstige Veranstaltungsdetails werden nach bestem Wissen bereitgestellt.

Kurzfristige Änderungen können insbesondere aufgrund von Ausstellerabsagen, Programmänderungen, organisatorischen Erfordernissen oder technischen Umständen auftreten.

Maßgeblich sind im Zweifel die aktuellen Informationen und Anweisungen des Veranstalters vor Ort.

47. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Nähere Informationen über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie die Rechte betroffener Personen sind der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen.

48. Kommunikation zur Bestellung und Veranstaltung

Der Veranstalter ist berechtigt, die bei der Bestellung angegebenen Kontaktdaten zur Abwicklung des Ticketkaufs sowie zur Übermittlung notwendiger Informationen über die gebuchte Veranstaltung zu verwenden.

Hierzu gehören insbesondere Informationen über:

  • Ticket und Bestellung,
  • Einlass,
  • organisatorische Hinweise,
  • wesentliche Änderungen von Beginn, Öffnungszeiten oder Veranstaltungsort,
  • Verschiebungen,
  • Absagen und
  • sonstige für den Veranstaltungsbesuch notwendige Informationen.

Dies gilt unabhängig von einer gesonderten Einwilligung in Marketingkommunikation.

49. Marketingkommunikation

Werbliche Kommunikation, insbesondere Newsletter und sonstige elektronische Direktwerbung, erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

Der Erwerb eines Tickets allein begründet keine darüber hinausgehende Einwilligung in Marketingkommunikation.

50. Hausordnung der Location

Ergänzend zu diesen Bedingungen gilt die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungslocation.

Soweit Sicherheits-, Brandschutz-, Zutritts- oder sonstige verbindliche Vorgaben der Location bestehen, sind diese von den Besuchern einzuhalten.

Bei Widersprüchen gehen zwingende gesetzliche oder behördliche Sicherheitsvorgaben vor.

51. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

52. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Eine Einschränkung zwingender Verbrauchergerichtsstände erfolgt nicht.

53. Salvatorische Bestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besucher- und Ticketbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

DiVent - Dirnbacher Event GmbH
TRAU DICH Hochzeitsmesse
Schusterstraße 5
2482 Münchendorf
Österreich
E-Mail: office@hochzeitsmesse.at
Web: www.hochzeitsmesse.at
Telefon: +43 2236 393 35 555